Volker Stamm
18 Seiten · 5,48 EUR
(Dezember 2008)
Aus der Einleitung:
Die intensiv geführte Diskussion um die Grundherrschaft konzentrierte sich in jüngerer Zeit auf die Problematik ihrer sogenannten klassischen Form, auf ihre Genese, Struktur und Verbreitung. Die Untersuchung der Bannherrschaft nahm dabei keinen vorrangigen Platz ein, obwohl deren Ursprünge stark mit der Grundherrschaft verflochten sind und sie sich, in regional verschiedenen Formen, unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen, aus ihr entwickelte.
In den grundlegenden und schulbildenden französischen Regionalstudien aus den 50er, 60er Jahren steht die Thematik der Bannherrschaft dagegen an zentraler Stelle. Doch überrascht bei der Lektüre dieser Arbeiten, auf welch schmaler Datengrundlage ein historisches Modell entwickelt wurde, das die Diskussion in den nachfolgenden Jahrzehnten bestimmte. Zwar sind sie sich ganz überwiegend darin einig, dass die Einkünfte der Herren aus den Bannrechten die Grundabgaben deutlich überstiegen, gar ein Vielfaches von ihnen darstellten, doch fehlt es an präzisen Quellenangaben, um eben dies zu belegen. Die Basis der Beweisführung beruht auf dem Vergleich der Einkünfte eines Grundherren und eines Bannherren, die in einem zeitlichen Abstand von einhundert Jahren lebten. Das Ergebnis dieser Gegenüberstellung lässt sich im besten Fall so deuten, dass für manche Herren neben Einkünfte aus der Überlassung von Boden eine zweite Einkommensquelle getreten ist, die auf der Herrschaft über eine gegebene Region beruht. Mit dem Autor des Vergleiches bleibt nur festzustellen: „Kein einziges Dokument erlaubt uns, den Umfang ihrer (d.h. der Bannherren, V. St.) Beute einzuschätzen oder sie gar mit den Einkünften aus der Grundherrschaft zu vergleichen. Auf jeden Fall scheint sie mit Abstand die wertvollste.“ Anstelle einer raschen Verallgemeinerung (‚auf jeden Fall …‘) soll eher der nüchternen Anmerkung Wickhams gefolgt werden, der feststellte, das relative Gewicht von Geldrente und Bannabgaben sei „an empirical point, which deserves further testing.“ Dies ist der Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Es gilt, die knappen und verstreuten Quellenhinweise zu sichten und auszuwerten. Das soll vornehmlich in dem regionalen Rahmen erfolgen, in dem sich auch die genannten Arbeiten von Duby und Fossier bewegten.