Martin Winkler
16 Seiten · 4,05 EUR
(26. Mai 2014)
Aus der Einleitung:
Der Beitrag stellt zunächst in groben Zügen die wesentlichen Elemente des deutschen Stromeinspeiserechts dar. Dieses dient nicht allein klimaoder energiepolitischen Zielen, sondern vereint – wie auch viele andere Instrumente der Klimapolitik – ein Bündel an Zwecken. Zur Vielfalt der Zwecke tritt eine notwendige instrumentelle Vielfalt hinzu. Dies führt zu Ambivalenzen und einem insgesamt komplexen Regelungsgeflecht. Der Beitrag zeigt dies näher am Beispiel der Förderung von Strom aus Biomasse und deren gesetzlichen Ausgestaltungen und Änderungen bis zum EEG 2012. Ein probates Mittel, um trotz komplexer Regelungen die praktische Anwendung des EEG zu erleichtern und damit seine Steuerungsfähigkeit zu sichern, ist die Schaffung der Clearingstelle nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Clearingstelle EEG). Anhand von Beispielen wird gezeigt, dass die Clearingstelle EEG durch Instrumente der außergerichtlichen Streitbeilegung und -vermeidung Anwendungsfragen und Komplexität (auf)löst und so wesentlich zur effizienten Anwendung des EEG beiträgt.
Jura- und Englisch-Fachübersetzer, seit 2010 Mitglied der Clearingstelle EEG mit den Arbeitsschwerpunkten: Vergütungsfragen bei Gebäude-PV, Wasserkraft und Deponiegas, Anlagenbegriff, Rechtsfragen der Einspeisemessung, bis 2007 freier Mitarbeiter im Recht der Erneuerbaren Energien, Studium in Halle, wissenschaftlicher Mitarbeiter am UFZ Leipzig-Halle, an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und in einer Anwaltskanzlei, Referendariat in Bremen mit Schwerpunkten im Vergabe- und Emissionshandelsrecht, klimaschutzrechtliche Promotion bei Prof. Dr. Monika Böhm, Stipendiat der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.
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