Dieter Brümmerhoff
11 Seiten · 3,24 EUR
(30. Oktober 2019)
Aus der Einleitung der Herausgeber:
Dieter Brümmerhoff stellt in seinem Beitrag fest, dass zur Beschreibung und Analyse der Staatsaktivität üblicherweise eine Reihe von Kennziffern gebildet wird, in die die Einnahmen und Ausgaben des Staates und sein Vermögen in verschiedener Abgrenzung und Rechnungsgrundlage eingehen. Prominentes Beispiel ist die Staatsausgabenquote, in der Regel verkürzt als Staatsquote bezeichnet. Sie steht im Mittelpunkt des Beitrags. Die Staatsausgaben können nach VGR oder Finanzstatistik abgegrenzt werden, sodass bezogen auf das BIP die Quote unterschiedlich ausfällt. Das gilt entsprechend für die staatlichen Einnahmen und insbesondere Steuern, die im internationalen Vergleich (OECD und Eurostat) unterschiedlich abgegrenzt werden. Neben Quoten werden auch staatswirtschaftliche Beziehungszahlen gebildet, in die nicht die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben einfließen, sondern zum Beispiel das staatliche Vermögen in unterschiedlicher Abgrenzung (etwa brutto oder netto, mit oder ohne Versorgungsansprüche). Die Kritik an der Staatsquote ist vielfältig und betrifft teilweise auch die anderen Quoten. So ist sie keine echte Quote, weil Teile der Staatsausgaben (insbesondere Transfers) nicht in das BIP eingehen. Steuervergünstigungen werden in der Regel nicht als Ausgaben und entsprechend Steuern verbucht. Schließlich stellen staatswirtschaftliche Quoten nur solche Aktivitäten dar, die zu öffentlichen Einnahmen und Ausgaben führen. Daher wird der gesamte Bereich der Regulierungen nicht dargestellt, obwohl er einen erheblichen Teil staatlicher Aktivität ausmacht.
1942, Professor (em.) für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft an der Universität Rostock, 1979-1994 Universität Essen. Veröffentlichungen in den Gebieten Finanzwissenschaft und Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (darunter Lexikon der VGR zusammen mit Heinrich Lützel).
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