Metropolis - Verlag für Ökonomie, Gesellschaft und Politik

Informationen für den Handel

  1. Großhandel

    Wir sind den Großhändlern Libri und Umbreit angeschlossen und beliefern sie mit allen unseren Neuerscheinungen. Ältere Titel werden vom Großhandel in der Regel ausgelistet, sobald sie für ihn nicht mehr gängig genug sind. Wir halten unsere Titel aber lieferbar, diesbezügliche Meldungen im VLB oder unserer eigenen Seite werden laufend aktualisiert.

  2. Liefertermine

    Wir liefern in der Regel mindestens jeden 2. Tag aus, oft täglich. Wenn es eilig ist, sagen Sie es uns - dann klappt es oft noch am gleichen Tag, ggf. wählen wir auch "Brief" als Versandweg. Der Versand erfolgt bis 1 kg Versandgewicht als Warensendung oder als Brief (schmale Bücher), bis 2 kg als Päckchen. Größere Sendungen versenden wir per DPD.

  3. Versandkosten Ausland

    VersandartDeutschlandEU-LänderSchweiz
    Brief (2 cm Dicke)1,60 €3,50 €4,00 €
    Warensendung 500 g2,25 €3,50 €4,00 €
    Warensendung 1000 g2,55 €4,50 €5,00 €
    Päckchen3,99 €7,00 €10,00 €
    Paket 5 kg6,00 €10,00 €25,00 €
    Paket 10 kg7,50 €14,00 €30,00 €

  4. Remissionsrecht

    Wir liefern jederzeit Bücher zur Ansicht und nehmen alle direkt von uns bezogenen Bücher wieder zurück, auch wenn sie nicht ausdrücklich mit Remissionsrecht bestellt waren. Bücher, die über den Großhandel bezogen wurden, sollten auch über den Großhändler remittiert werden.

  5. eBook

    Zur Abwicklung von eBook-Bestellungen durch den Handel benötigen wir die Mailadresse des Kunden, damit wir das eBook direkt dorthin ausliefern können. Die Rechnung geht parallel an den Händler und wird wie für Print-Bestellungen rabattiert.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für den kaufmännischen Verkehr

Metropolis-Verlag für Ökonomie, Gesellschaft und Politik GmbH
Stand 14. Januar 2011


  • § 1 Geltungsbereich, Gegenstand

    • a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

    • b) Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Verkauf und die Lieferung von Büchern und Zeitschriften an Buchhändler und Endverbraucher.


  • § 2 Zustandekommen des Vertrages

    • a) Der Vertrag zwischen Verkäufer und Besteller kommt zustande durch

      • a) vorbehaltlose Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Besteller,

      • b) im Falle einer Bestellung des Käufers durch Erklärung der Annahme durch den Verkäufer oder

      • c) durch Erbringung der angebotenen oder bestellten Lieferung oder Leistung durch den Verkäufer und deren vorbehaltlose Annahme durch den Käufer.

    • b) Im Zweifel gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers mit der Entgegennahme der vertragsgegenständlichen Lieferung oder Leistung seitens des Verkäufers als vereinbart.


  • § 3 Preise und Zahlung

    • a) Unsere Bücher sind preisgebunden, unterliegen also dem Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG). Es gelten die Preise, die im Verzeichnis lieferbarer Bücher dokumentiert sind. Rabatte für die Händler können individuell vereinbart werden. Unser Standardrabatt für Bucheinzelhändler wird in den Datenbanken der Großhändler ausgewiesen. Lieferungen für Büchertische, aus Reiseaufträgen oder Großabnahmen können höher rabattiert werden.

    • b) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die auf unseren Rechnungen genannten Bankkonten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Das Zahlungsziel beträgt für den Großhandel 60 Tage, für den Bucheinzelhandel 30 Tage. Lieferungen für Büchertische werden mit einem Zahlungsziel von 60 Tagen durchgeführt.

    • c) Der Verkäufer ist berechtigt, die Bonität des Bestellers mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen; ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Bestellers oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, ist der Verkäufer berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Gewährte Zahlungsziele werden hinfällig und alle Ansprüche des Verkäufers sofort fällig, wenn Schecks oder Lastschriften mangels Deckung nicht eingelöst werden oder in Folge eines Widerspruchs des Bestellers zurückgegeben werden. Dasselbe gilt, wenn über das Vermögen des Bestellers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird; in derartigen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, auch bereits gelieferte Ware sicherungshalber zurückzuholen; ein Rücktritt vom Vertrag ist damit nicht verbunden.


  • § 4 Lieferung, Lieferzeit, Versandkosten

    • a) Der Verkäufer übergibt die Ware innerhalb weniger Arbeitstag nach Bestelleingang einem von ihm oder dem Besteller beauftragten Transportunternehmen. Für Lieferverzug haftet er nicht. Der Käufer hat aber das Recht, bei Lieferverzug mit sofortiger Wirkung vom Kauf zurückzutreten.

    • b) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

    • c) Die Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.


  • § 5 Gefahrübergang bei Versendung

    • Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers von ihm selbst oder einem von ihm beauftragten Transportunternehmens abgeholt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Wird der Versand durch ein vom Verkäufer beauftragtes Transportunternehmens durchgeführt, verbleibt das Risiko des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware beim Verkäufer.


  • § 6 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

    • a) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Verkäufer Ersatzware liefern. Bei einem Verlust oder einer Verschlechterung der Ware auf dem Transportweg hat der Besteller das Recht, eine Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Die Ersatzlieferung geschieht für den Käufer kostenfrei.

    • b) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    • c) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Besteller.


  • § 7 Zurückbehaltungsrechte

    • Die Aufrechnung und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen des Verkäufers sind nur mit solchen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt worden sind.


  • § 8 Eigentumsvorbehalt

    • a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Er ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

    • b) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

    • c) Der Besteller ist im Rahmen ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsabwicklung berechtigt, die gelieferte Ware weiterzuverkaufen, vorausgesetzt der Besteller ist mit der Erfüllung von Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer nicht in Verzug. Der Besteller verpflichtet sich bei der Weiterveräußerung mit seinem Vertragspartner einen verlängerten Eigentumsvorbehalt, der sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers gegen ihn erfasst, zu vereinbaren.

    • d) Die dem Besteller aus der Weiterveräußerung gegen seine Vertragspartner entstehenden Ansprüche aus der Weiterveräußerung werden hiermit bis zur Höhe aller offenen Forderungen des Verkäufers an den Besteller abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers eine Liste der danach abgetretenen Forderungen innerhalb von 8 Tagen ab Aufforderung durch den Verkäufer zu übermitteln.

    • e) An den Verkäufer abgetretene Ansprüche zieht der Besteller für den Verkäufer treuhänderisch ein und verwendet den Erlös zur Erfüllung der Forderungen des Verkäufers.

    • f) Sollten Lieferungen des Verkäufers, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, von dritter Seite gepfändet werden, leistet der Besteller die eidesstattliche Versicherung oder wird ein Insolvenzverfahren beantragt, ist der Besteller verpflichtet, den Verkäufer sofort zu verständigen und alles zu tun, um dem Verkäufer die Realisierung seiner Rechte und Ansprüche, insbesondere des Eigentumsvorbehalts zu ermöglichen.


  • § 9 Sonstiges

    • a) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

    • b) Sind die Parteien Vollkaufleute, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Marburg. Der Gerichtsstand gilt auch für und gegen Geschäftspartner des Verkäufers, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.

    • c) Die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit dem Besteller setzt die elektronische Speicherung von personen- oder firmenbezogenen Daten voraus. Der Verkäufer verfährt insoweit nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.